Pressecommuniqué, 05.06.12

Bern, 5. Juni 2012

PRESSECOMMUNIQUÉ

Volksinitiative wird noch im Juni neu lanciert

Am 17. April 2012 wurde die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule » lanciert. Mittels dreier Massnahmen will sie die Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule schützen: Erstens erklärt sie, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.

Kurz nach dem Start der Volksinitiative wurde bekannt, dass ein Mitglied des Initiativkomitees in weit zurückliegender Vergangenheit eine gerichtliche Verurteilung aufwies, die er dem Initiativkomitee gegenüber verschwiegen hatte. Der Betreffende wurde zum unverzüglichen Rücktritt aus dem Initiativkomitee aufgefordert.

Das Initiativkomitee hat beschlossen, die Volksinitiative mit einem bereinigten Komitee neu zu lancieren. Mit der heutigen Bekanntgabe im Bundesblatt, wonach die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative vom 17. April 2012 abgeschlossen ist, wurde ein formeller Zwischenschritt auf dem Weg zur Neulancierung erreicht. Das Initiativkomitee teilt mit, dass es denselben Initiativtext und mit dem gleichen Titel, «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», bereits wieder bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Die Bundeskanzlei wird keine nochmalige Vorprüfung vornehmen und die Volksinitiative in den nächsten Wochen, d.h. noch in der zweiten Hälfte des Monats Juni, zur Unterschriftensammlung freigeben.

Das Initiativkomitee ist sich der grossen Bedeutung der Volksinitiative im Hinblick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen bewusst und will deshalb das entsprechende Grundrecht, Artikel 11 der Bundesverfassung, um Bestimmungen zur Sexualerziehung ergänzen. Das Initiativkomitee betrachtet es als einen Erfolg für das Anliegen der Volksinitiative, dass es ihm gelungen ist, die Volksinitiative mit 25, meist national bekannten Persönlichkeiten unverzüglich neu zu lancieren. Von Gesetzes wegen wären nur sieben Komiteemitglieder erforderlich gewesen.

Weitere Angaben erfolgen am Tag der Neulancierung der Volksinitiative.

 

Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch , PC 70-80 80 80-1

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