Eidg. Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert
Immer häufiger werden unsere Kinder in Kindergärten und Primarschulen mit Pornografie und Sexualkundeunterricht belästigt. Im Kanton Basel beispielsweise wurden für unsere Kinder «Sexboxen» mit pornografischem Inhalt bereitgestellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will mit Millionen von Steuergeldern in allen Kindergärten und Primarschulen der Schweiz obligatorischen Sexualkundeunterricht einführen. Diese staatlich geförderte Sexualisierung unserer Kinder müssen wir stoppen! Unsere Jüngsten haben ein Recht darauf, unbeschwert und ohne Pornographie aufzuwachsen. Deshalb fordert die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»:
1. Kein Sexualkundeunterricht vor 9 Jahren. Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den ersten zwei Primarklassen müssen eingezogen werden.
2. Ab 9 Jahren freiwilliger Sexualkundeunterricht. Mit dem Einverständnis der Eltern können Klassenlehrpersonen freiwilligen Sexualkundeunterricht erteilen.
3. Ab 12 Jahren obligatorischer Biologieunterricht. Biologielehrpersonen können Unterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilen.
So schützen wir unsere Kleinsten vor Pornographie und Sexualisierung. Sexualerziehung bleibt Sache der Eltern. Das Recht der Kinder auf ein altersgerechtes Grundwissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung sowie der Schutz vor sexuellem Missbrauch bleiben gewahrt.
Dieser Schutz muss als Grundrecht der Eltern und ihrer Kinder und Jugendlichen in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert werden. Um dies zu erreichen, hat das überparteiliche Komitee am 17. April 2012 in Bern die Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert.