Morgen berät der Nationalrat über die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Die Vorlage sieht vor, dass Sexualerziehung ab neun Jahren freiwillig und ab zwölf Jahren obligatorisch unterrichtet wird. Der Bundesrat kritisiert die Vorschläge: Teile der Forderungen seien bereits erfüllt – andere würden die Präventionsarbeit erschweren.

«Aufklärung ist Sache der Eltern»

BEFÜRWORTER Nationalrat Sebastian Frehner (SVP, Basel-Stadt) kämpft an vorderster Front gegen den Sexualkundeunterricht in den Schulen.

Herr Frehner, Sie wollen mittels Volksinitiative Kinder vor einer angeblichen Sexualisierung im Kindergarten und in der Primarschule schützen. Ist das überhaupt notwendig?
Sebastian Frehner: Natürlich, sonst hätten wir das ja nicht lanciert. Wir bekämpfen keine Phantome.
Gerade das wird Ihnen von den Gegnern der Initiative, unter anderem auch vom Bundesrat, vorgeworfen: dass Sie ein Phantom bekämpfen.
Frehner: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wollte 2011 einen flächendeckenden obligatorischen Sexualunterricht ab dem Kindergarten einführen. Ein Leitfaden dafür war bereits in Auftrag gegeben. In Basel-Stadt waren wir wohl so etwas wie das Versuchskaninchen mit den sogenannten Sex-Koffern. Damit sollten Kindergärtler aufgeklärt werden. Es gab darin Sachen und Vorschläge, die einfach nicht stufengerecht waren. Wir haben gefunden: Nein, so wollen wir das nicht. Deshalb haben wir die Initiative lanciert.
Sexualerziehung soll laut lnitiativtext Sache der Eltern sein. Das ist schon heute Praxis, und auch mit dem Lehrplan 21 wird sich daran nichts ändern.
Frehner: Im Lehrplan 21 hat man zurückbuchstabiert, das stimmt. Doch die Pläne des BAG liegen noch nicht lange zurück, und sie waren mit den heutigen Rechtsgrundlagen möglich. Mit unserer Initiative setzen wir Leitplanken, auch für die Zukunft. Sonst kann das BAG jederzeit wieder kommen und einen entsprechenden Auftrag erteilen.
Ihr Initiativtext lässt viele Fragen offen. Die Begriffe sind nicht einheitlich, die Altersgrenzen nicht klar, die Umsetzung dürfte organisatorisch in den Schulen sehr schwierig werden. Man wird den Eindruck nicht los, dass diese Initiative als Drohgebärde für die Ausarbeitung des Lehrplans 21 gedacht war, die ihren Zweck schon erfüllt hat.
Frehner: Nein, das ist nicht so. Die vorgesehenen Leitplanken sind auch weiterhin wichtig, damit die Behörden wissen, woran sie sich zu halten haben.
Eine dieser Leitplanken hätte laut dem Bund zur Folge, dass gewisse Präventionsmassnahmen verunmöglicht würden. Etwa der Beizug externer Experten bei Themen wie Jugendschwangerschaft oder Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Sie nehmen in Kauf, wirkungsvolle Prävention zu verhindern. Ist das in Ihrem Interesse?
Frehner: Natürlich nicht, das ist Blödsinn. Die Initiative sagt ausdrücklich, dass Präventionsunterricht ab dem Kindergarten möglich sein soll. Aber bitte stufengerecht. Vierjährige müssen nicht schon den Unterschied zwischen hetero- und homosexuell kennen.
Was stört Sie denn grundsätzlich daran, dass der Staat Aufklärungsarbeit macht?
Frehner: Mein Grundsatz lautet: Das müssen die Eltern übernehmen. Ich bin ein liberaler Mensch und finde, dass das nicht Sache des Staats ist. Er soll generell so wenig machen, wie es nötig ist. Das gilt auch für die Erziehung der Kinder. Ich wurde von den Eltern aufgeklärt, später sprach man in der Schule darüber. So soll das weiterhin sein.
Sie sind 41 Jahre alt, einiges hat sich verändert seit Ihrer Kindheit. Etwa der Zugang zu sexuellen Inhalten. Muss die Schule nicht helfen, damit umzugehen?
Frehner: Das ist alles richtig, die Welt hat sich verändert, doch ich bleibe dabei: Das ist eine Aufgabe der Eltern.
Was passiert in den Familien, in denen die Eltern keine Zeit haben – oder die schlicht nicht gegen den Wissensvorsprung ihrer Kinder ankommen?
Frehner: Es ist eine Tendenz in unserer Gesellschaft, dass man sich immer an jenen orientiert, bei denen es nicht klappt. Betroffen sind aber immer auch die Mehrheiten, bei denen alles funktioniert. Zudem sieht die Initiative ja Sexualkunde ab dem neunten Lebensjahr vor, einfach auf freiwilliger Basis.

Bote der Urschweiz vom 3. März 2015

Aus dem Tagesanzeiger vom 20. Februar

Viele Menschen brüskiert.
Die ersten Worte in der Präambel der Bundesverfassung lauten «Im Namen Gottes des Allmächtigen…». Biblische Grundwerte und Moralvorstellungen werden jedoch in unserer Gesellschaft zunehmend durch den aktuellen Zeitgeist zugedeckt, mit entsprechenden Konsequenzen. Die mit Steuergeldern teuer finanzierte Love-Life-Kampagne entsprang diesen veränderten Moralvorstellungen. Sie war in ihrer plakativ-sexuellen Aufmachung eine Brüskierung für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das BAG nahm in Kauf, dass auch Kindern und Jugendlichen die anstössigen Liebesszenen im öffentlichen Raum, wo sie so nichts zu suchen hatten, im Grossformat ungeschützt aufgezwungen wurden. Beschwerden wurden nicht wirklich ernst genommen. Durch CVP-Nationalrat Fabio Regazzis Postulat wird nun hoffentlich doch noch etwas Bewegung in diese verunglückte Angelegenheit kommen. Ihm sei Dank dafür.

Liliane Bernet-Bachmann, Zürich

Bundesrat will Expertengruppe einsetzen

Der Bundesrat will die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von einer Expertengruppe
untersuchen lassen. Diese soll auch die Grundlagen und Materialien unter die Lupe nehmen, auf welche die
Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS) ihre Präventions- und Pädagogikangebote stützt.

Der Bundesrat ist bereit, ein Postulat des Tessiner CVP-Nationalrats Fabio Regazzi anzunehmen. Dieser
hatte Zweifel an den Aussagen des Bundesrats angemeldet, dass die sexualisierten Bilder der « Love Life »-
Kampagne Minderjährigen nicht schadeten und auch keinen Einfluss auf die sexuelle Entwicklung hätten.

Der Bundesrat stützte sich dabei auf die Auffassung der SGS, mit welcher das Bundesamt für Gesundheit
zusammenarbeitet. Deren Thesen zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen seien aber unter
Experten sehr umstritten, kritisiert Regazzi. Er fordert den Bundesrat daher auf, diese Grundlagen durch eine
unabhängige Expertenkommission aus Medizinern, Entwicklungspsychologen und Allgemeinpädagogen
überprüfen zu lassen.

Der Bundesrat ist bereit, den Auftrag entgegenzunehmen, wie er in der am Donnerstag veröffentlichten
Postulatsantwort schreibt. Er erinnert daran, dass sich viele Experten und Organisationen in der Schweiz auf
die von der Weltgesundheitsorganisation WHO entwickelten Standards zur Sexualaufklärung stützten. Er sei
aber bereit, die wissenschaftlichen Grundlagen in dem Bereich zu vertiefen.
An öffentlicher Aufmerksamkeit hat es der « Love Life »-Kampagne nicht gefehlt: Der Film dazu wurde über eine
Million Mal angeschaut, die Website verzeichnete 365’000 Besucher, wie der Bundesrat in der Antwort auf
eine Interpellation von Nadine Masshardt (SP/BE) schreibt. Das « Love Life »-Manifest sei 170’000 Mal
unterzeichnet worden.

In einer Befragung des Instituts GfK bei 600 Personen in der deutschen und französischen Schweiz im Herbst
2014 konnten sich 80 Prozent der Personen daran erinnern, die Kampagne gesehen zu haben. 81 Prozent
aller Befragten unterstützen sie. Es sei gelungen, HIV und Safer Sex als wichtiges Thema in der öffentlichen
Diskussion zu halten, schreibt der Bundesrat.

sda die Nachrichtenquelle, 12.02.2015

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– Vom 17.01.2015 aus der BaZ Kompakt

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat gestern, 15. Januar 2015, nach vorgängiger Anhörung des Komitees und von Experten, die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» mehrheitlich abgelehnt. Eindrückliche Referate vonseiten des Initiativkomitees – von Prof. Dr. Suzette Sandoz (Lib./VD) und Dr. Sebastian Frehner (SVP/BS) – sowie von Fachleuten vermochten die Kommissionsmitglieder nicht umzustimmen. Mehrfache falsche Aussagen in der bundesrätlichen Botschaft zur Initiative und vorgefasste ideologische Positionierungen hatten Politikerinnen und Politiker davon abgehalten, anderslautende Sachverhalte und Tatsachenberichte anzunehmen.

«Niemand plant die Einführung von obligatorischem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten», heisst es mehrfach in der bundesrätlichen Botschaft zur Volksinitiative. – Falsch, sagten die Komiteevertreter und wiesen auf die beiden Strategiepapiere des Bundesamtes für Gesundheit («Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule» und «Nationales Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) 2011–2017») hin, welche ausdrücklich die Einführung eines schweizweiten obligatorischen Sexualkundeunterrichts ab Kindergarten vorsehen. Gegen diese staatliche Indoktrinierung durch das BAG ist die Volksinitiative der einzige Schutz.

«Präventionsunterricht ohne sexualkundlichen Inhalt schützt nicht vor sexuellen Übergriffen», lautet fast ein Dutzend Mal eine Meldung des Bundesrates. – Eine Falschmeldung, wie die Komiteevertreter darlegten: Gemäss dem Schweizer Arzt und Autor von Sachbüchern im Bereich Erziehungsfragen Prof. Dr. Remo Largo sei «in den ersten sechs Primarschuljahren überhaupt kein Sexualkundeunterricht nötig». Ein Präventionsunterricht mit Sexualkunde sei unwissenschaftlich und führe nur zu einer Verletzung der Schamgefühle der Kinder. Das Initiativkomitee ist der Überzeugung, dass es genügt, den Kindern beizubringen, dass niemand etwas an ihrer Intimzone zu suchen hat. Die Kinder müssen zudem wissen, dass man Stopp sagt, wenn Gefahr droht, und wo sie sich im Falle eines Übergriffs hinwenden sollen. Hingegen brauchen Kinder im Alter von 4–8 Jahren noch keinen Unterricht über den Sexualverkehr.

Die Rechtsprofessorin Dr. Suzette Sandoz klärte darüber auf, dass es nicht zulässig ist zu sagen, die Initiative beschneide die kantonale Schulhoheit. Die Initiative stärke vielmehr die Grundrechte der Kinder und Eltern im Bereich der Familiensphäre. Jeder, der staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Der Vorwurf des Bundesrates an die Adresse der Initianten enthält denn auch einen gewissen Zynismus, ist es doch gerade ein Bundesamt, das BAG, welches allen Kantonen einen obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten aufoktroyieren will.

Mehrheitlich nicht folgen wollte die Kommission auch den mahnenden Worten der Dipl. Psychotherapeutin und Fachbuchautorin Tabea Freitag, welche vor einem nicht altersgemässen Sexualkundeunterricht warnte, wie er vom BAG in dessen Strategiepapieren umrissen werde. Dieser Unterricht verletze die Schamgefühle der Kinder und führe zu Grenzverletzungen im Intimbereich. Die BAG-Strategiepapiere stützten sich inhaltlich weitgehend auf deutsche Sexualpädagogen ab, allen voran Prof. Uwe Sielert, dessen Ansichten auf triebmythologische und neomarxistische Theorien von Wilhelm Reich zurückgingen. Reich sah in der «sexuellen Befreiung» von Kindern die Voraussetzung zur Überwindung der bürgerlichen Familie. Ebenso vertrete Sielert die emanzipatorische Se-xualpädagogik des pädosexuellen deutschen Aktivisten Helmut Kentler. Gegen diese «Sexualerziehungswelle», die von der WHO und von Deutschland ausgeht und auf die Schweiz zukommt, schützt nur die Volksinitiative.

16.01.2015

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Zwei mutige Elternpaare gingen bis vors Bundesgericht. Damit setzten sie sich für die sexuelle Unversehrtheit vieler Kinder und die Elternrechte ein!
Die Basler Eltern wollten erreichen, dass sie ihre Kinder im Kindergarten und in den ersten zwei Primarklassen vom Sexualkundeunterricht dispensieren können. Das ablehnende Bundesgerichtsurteil anerkannte zwar, dass Sexualkundeunterricht in das Erziehungsrecht der Eltern, in den Schutz des Familienlebens und in die Glaubens- und Gewissensfreiheit eingreift. Hingegen sei von einem bloss «leichten» Eingriff auszugehen. Das Bundesgericht hält den Unterricht für verhältnismässig, bemerkt aber völlig widersprüchlich, dass sich das öffentliche Interesse auch erreichen liesse, wenn der Unterricht erst «in höheren Klassen erteilt würde». Das Bundesgericht erkannte nicht, dass gerade das Vorliegen eines Lehrplans mit Lernzielen für Sexualkundeunterricht in Basel-Stadt den Beweis für systematischen und nicht nur reaktiven Sexualkundeunterricht darstellt. (http:// schutzinitiative.ch/1412/medienmittei- lung-bundesgericht-lehnt-dispensations- gesuche-ab-obwohl-es-sexualkundeun- terricht-4-bis-8-jaehrige-fuer-unnoetig- haelt)

Die gleichen Eltern setzen sich mit der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» für einen nicht vor dem neunten Altersjahr erteilten Sexualkundeunterricht ein. Die Initiative kommt voraussichtlich im Frühjahr 2016 zur Abstimmung. Die mutigen und kämpferischen Eltern halten sich offen, den Fall an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Mögen ihnen die Kraft, Zeit, moralische Unterstützung und das Geld dazu nicht ausgehen!

Standpunkt, 6.1.2015

Niederrohrdorf Bildungsdepartement sagt, die gesetzlichen Vorgaben seien erfüllt VON FABIAN HÄGLER Seit dem Schuljahr 2009/10 gibt es an der Kreisschule Rohrdorferberg für die 5. Klassier obligatorischen Sexualkunde-Unterricht. Für Sebastian Frehner, SVP-Nationalrat aus dem Kanton Basel-Land und Co-Präsident der Initiative «zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ist dies ein Skandal: «Die Sexualkunde in Niederrohrdorf ist illegal. Die Androhung, der Unterricht sei obligatorisch, ist zudem rechtsmissbräuchlich», hält er in einer schriftlichen Reaktion auf den Artikel in der az vom 9. Dezember fest. Frehner verweist auf einen Entscheid des Bundesgerichts im Zusammenhang mit den Sex-Boxen in Basel. Dieser fiel aus seiner Sicht negativ aus, die Richter lehnten Beschwerden von zwei Familien ab, die ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht dispensieren wollten.

Bundesgericht setzt Leitplanken Dennoch sieht Frehner im Urteil aus Lausanne mehrere Punkte, die seine Meinung stützen. Laut dem Bundesgericht sei Sexualkundeunterricht «nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage erlaubt», schreibt der SVP-Nationalrat und Jurist. Und weiter: «Wird die Sexualkunde nur im Lehrplan erwähnt und nicht im formellen Schulgesetz, so ist nur reaktiver Unterricht im Sinn der Beantwortung von Fragen erlaubt.» Verboten sei hingegen ein systematischer Sexualkundeunterricht. Frehner kritisiert, im Fall von Niederrohrdorf sei die Sexualkunde weder im Schulgesetz, noch im Lehrplan ausdrücklich erwähnt. Die obligatorischen Sexualkundelektionen für die 5.

Klässler seien deshalb unzulässig. «Gesetzgeber und Exekutive des Kantons sind gefordert, die Rechtmässigkeit des Unterrichts wieder herzustellen», fordert Frehner. Schuldepartement bleibt locker Doch das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), dem mit Alex Hürzeler ein Parteikollege von Frehner vorsteht, sieht keinen Flandlungsbedarf. «Wir sind auch nach dem Bundesgerichtsurteil der Meinung, dass der Sexualkunde-Unterricht in Niederrohrdorf zulässig ist», sagt Simone Strub, stellvertretende Kommunikationschefin. Es handle sich nicht um institutionalisierten Unterricht mit fixen Lernzielen. Die Schulen am Rohrdorferberg hätten diesen Weg gewählt, um den Kindern das Thema altersgerecht zu vermitteln und ihre Fragen zu beantworten.

«So ist die Vorgabe des Bundesgerichts erfüllt, dass Sexualkunde reaktiv vermittelt werden muss und ein systematischer Unterricht auf dieser Altersstufe nicht erlaubt ist», so Strub. In erster Linie gehe es darum, den Kindern aufzuzeigen, wie sie ihren Körper wahrnehmen und wie sie sich gegen Übergriffe abgrenzen können. Victor Brun, Sektionsleiter der Abteilung Volksschule im BKS, sagte der az schon vor zwei Wochen: «In den Primarschulen und Kindergärten im Aargau findet nur reaktiver Sexualkundeunterricht statt.» Damit verfolge der Lehrplan eine eher defensive Strategie in der Aufklärung der jungen Schüler. Dieser Ansatz habe sich bewährt und bis jetzt keine Entrüstung oder negative Reaktionen ausgelöst, führte Brun aus. Eltern reagierten positiv Arnada Caminada, Schulleiterin der Primarschule Niederrohrdorf, bestätigt dies.

«Als wir die obligatorische Sexual pädogogik einführten, gab es kritische Stimmen aus der Lokalpolitik. Dabei ging es aber weniger um den Inhalt des Angebots, sondern mehr um die Kosten, die von den Gemeinden am Rohrdorferberg getragen werden.» Nur einmal habe sich ein Vater bei ihr gemeldet und kritisiert, sein Sohn komme mit schmutzigen Ausdrücken nach Hause und die Sexualpädagogik verführe die Kinder dazu, mit anderen Sex zu haben. «Ich habe ihn zu einem Gespräch eingeladen und ihm Konzept und Zweck des Angebots erklärt. Schliesslich besuchte sein Sohn den Unterricht und der Vater hat sich nachher sehr bedankt bei uns», sagt Caminada. Ansonsten seien durchwegs alle Eltern dankbar für das Angebot, «negative Rückmeldungen gibt es keine».

Dispensationsgesuche seine bisher keine eingegangen, erklärt Caminada. Wie würde sie auf ein solches Gesuch reagieren? «Ich würde das Gespräch suchen und den Eltern aufzeigen, was sie ihrem Kind vorenthalten, wenn sie dieses von der Sexualpädagogik dispensieren lassen möchten», sagt die Schulleiterin. Dispensationsgesuche müssten im Einzelfall genau angeschaut werden. «Ich habe aber keine Angst, dass nach der Kritik von Herrn Frehner nun viele Eltern ihre Kinder von der Sexualpädagogik dispensieren lassen», sagt sie. Braucht es Sexualkunde in der 5. Klasse? Diskussion auf www.

aargauerzeitung.ch INITIATIVE GEGEN FRÜHSEXUALISIERUNG Das würde ein Ja zur Initiative ändern ebastian Frehner (SVP, Basel- 2. Die externe Fachperson müsste Land) ist Co-Präsident der Ini- den Sexualkunde-Unterricht an die tiative «zum Schutz vor Sexua- Klassenlehrerin abtreten – damit lisierung in Kindergarten und Pri- garantiert wird, dass nach dem Untermarschule». Er hofft trotz Ableh- rieht noch eine Vertrauensperson da nung durch den Bundesrat auf ein ist, die den Eltern Auskunft gibt. Ja und erklärt, was dann in Niederrohrdorf geändert werden müsste. 3.

Wenn die externe Fachperson Biologie erteilen darf, könnte sie ab dem 1. Der Unterricht dürfte nicht 12. Altersjahr «wertneutral über Fortobligatorisch sein, er könnte aber Pflanzung und Entwicklung und z.B. bereits ab dem 9. Altersjahr auf über die Gefahren der sexuell überfreiwilliger Basis erfolgen.

Aargauer Zeitung, 19.12.14

– Basler Zeitung, 03.12.2014

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Der Bundesrat hat heute in einer «Botschaft» an das Parlament die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» abgelehnt. Für die Forderungen der Initiative sehe er keinen Anlass, denn «bereits heute findet im Kindergarten und bis gegen Ende der Primarschule kein obligatorischer Sexualkundeunterricht statt». Zum gegenteiligen Befund kommt just am gleichen Tag das Bundesgericht, das die Dispensationsgesuche von Basler Eltern ablehnt, welche ihre Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht befreien wollten. «Was stimmt jetzt, wer hat Recht?» – könnte man sich fragen. Richtig ist, dass sich die Volksinitiative gegen die Ziele des Bun- desamts für Gesundheit (BAG) richtet, schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kin- dergarten einzuführen (siehe Planung NPHS 2011–2017). Im Kanton Basel-Stadt ist dieser Unter- richt ab Kindergarten bereits für obligatorisch erklärt. Schlimmer noch als die offensichtliche Igno- ranz des Bundesrates ist die Tatsache, dass er das Grundlagenpapier Sexualpädagogik des BAG für «wissenschaftlich» hält, basiert es doch auf umstrittenen und unwissenschaftlichen Arbeiten von Sexualpädagogen, die pädophilen Kreisen nahestehen.

Sinn und Notwendigkeit von Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in den ersten zwei Klassen der Primarschule sind bisher noch nie je wissenschaftlich begründet worden. Zudem ist das Interesse daran bei den Kindern in der Regel nur marginal. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil zu den Dispensationsgesuchen festgehalten, dass das öffentliche Interesse an diesem Unterricht auch mit Unterricht «erst in höheren Klassen» erreicht werden könne. Das BAG hingegen will gemäss seiner Planung NPHS 2011–2017 schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einführen. Dieses Vorhaben ist vor allem ideologisch und nicht wissenschaftlich motiviert. Es verfolgt das Ziel, eine «Sexualpädagogik der Vielfalt» nach Uwe Sielert einzuführen (siehe diverse Zitate im Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule des BAG). Damit soll einer «Entnaturalisierung von Heterosexualität, Generativität und Kernfamilie» (Sielert) Vorschub geleistet werden. Durch Nivellierung oder Verletzung des Schamgefühls von Kindern soll die Widerstandsfähigkeit in Bezug auf gesunde Grenzen der Sexualität aufgebrochen (!) werden. Zurück bleiben verwirrte und in ihrer Integrität verletzte Kinder, welche anfällig sind für sexuelle Grenzverletzungen (siehe Internet-Chats, Sexting) und Missbrauch.

Der Lehrplan 21 hat Grundgedanken der Volksinitiative übernommen: Bis zum Alter der dritten Primarklasse soll kein Sexualkundeunterricht durchgeführt werden. Somit geben der Lehrplan 21 und auch das Bundesgericht der Volksinitiative unmittelbar Recht, welche als Hauptziel vor dem neunten Altersjahr ausser Präventionsunterricht keinen Sexualkundeunterricht zulassen will.

28.11.2014

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Das Bundesgericht lehnt die Gesuche zweier Basler Eltern um Dispensation ihrer Kinder vom Sexual- kundeunterricht im Kindergarten und in den ersten zwei Primarklassen ab. Anerkannt hat das Gericht, dass Sexualkundeunterricht in das Erziehungsrecht der Eltern, in den Schutz des Familienlebens und in die Glaubens- und Gewissensfreiheit eingreift. Hingegen sei von einem bloss «leichten» Eingriff auszugehen, da nur «reaktiver» und kein systematischer Unterricht geplant sei. Daher brauche es für diesen Unterricht keine explizite gesetzliche Grundlage. Das Bundesgericht hält den Unterricht zudem für verhältnismässig, bemerkt aber gleichzeitig völlig widersprüchlich, dass sich das öffentliche Interesse auch erreichen liesse, wenn der Unterricht erst «in höheren Klassen erteilt würde». Damit schwenkt das Bundesgericht auf die Leitlinie der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ein, die im Frühjahr 2016 zur Volksabstimmung kommen wird. Zudem überlegen sich die Basler Eltern, den inhaltlich wider- sprüchlichen Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) weiter- zuziehen.

Die Basler Eltern nehmen den Entscheid des Bundesgerichts mit Unverständnis und Enttäuschung entgegen. Auf der einen Seite bestätigt das Bundesgericht ausdrücklich, dass Sexualunterricht in verfassungsmässige Grundrechte eingreift und das öffentliche Interesse an diesem Unterricht auch mit Unterricht «erst in höheren Klassen» erreicht würde. Andererseits qualifiziert es den Grundrechts- eingriff als nur «leicht» und als verhältnismässig. Damit konnte es die Dispensationsgesuche argumen- tativ dennoch ablehnen.

Das Bundesgericht verwickelt sich in Widersprüche

Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts ist nicht frei von Widersprüchen. Gemäss Grundrechts- lehre ist zum Beispiel die Verhältnismässigkeit dann nicht gegeben, wenn das Ziel mit einem weniger schweren Grundrechtseingriff erreicht werden kann. Wenn also das Ziel des Sexualkundeunterrichts mit einem Unterricht «in höheren Klassen» erreicht werden kann, ist die Verhältnismässigkeit der Ablehnung von Dispensationsgesuchen in tieferen Klassen nicht gegeben. Allein schon deshalb hätte das Bundesgericht den Eltern Recht geben müssen.

Auf Unverständnis stösst auch die Aussage des Bundesgerichts, der geplante Sexualkundeunterricht sei nicht systematisch, sondern nur reaktiv vorgesehen. Das Bundesgericht erkannte nicht, dass gerade das Vorliegen eines Lehrplans mit Lernzielen für Sexualkundeunterricht in Basel-Stadt den Beweis für systematischen Sexualkundeunterricht darstellt. Oder sind neuerdings Lehrpläne und Lernziele nur dann einzuhalten, wenn Kinder zufälligerweise Fragen stellen?

Den beschwerdeführenden Eltern steht noch der Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Mit dem Entscheid hat das Bundesgericht indirekt der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» das Wort geredet. Diese Volksinitiative sieht zwar Präventionsunterricht vor Kindsmissbrauch ab Kindergarten vor, Sexualkundeunterricht soll aber
erst «in höheren Klassen erteilt werden». Die Initiative will keinen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr. Die Abstimmung dazu findet voraussichtlich im Frühjahr 2016 statt.

28.11.2014

 

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