Am 5. Mai 2015 hat die vom Bundesamt fürGesundheit (BAG) finanzierte Stiftung SexuelleGesundheit Schweiz (SGS) gemäss eigenen Angabeneine «Allianz für Sexualaufklärung» in derSchweiz lanciert. Sie soll fast 40 Organisationenvereinigen, welche sich auf regionaler und nationalerEbene für Sexualaufklärung einsetzen wollen.Sexuelle Gesundheit Schweiz bekämpft aktivdie Schutzinitiative. Zur Allianz gehören auch ProJuventute und Pro Familia.

Wozu eine «Allianz für Sexualaufklärung»?
Erklärtes Ziel der in der Allianz zusammengeschlossenenOrganisationen ist es, die umstrittenen «Standards für Sexualaufklärungin Europa»1 der Weltgesundheitsorganisation(WHO) schweizweit zu verbreiten, damit die «sexuellenRechte» von Kindern sichergestellt werden können. Weitersollen solche Organisationen vernetzt werden, welche zurFörderung der «ganzheitlichen Sexualaufklärung» beitragenkönnen. Gemäss SGS-Homepage geht es dabei um «eineSexualaufklärung bereits in den ersten Lebensjahren».Womit auch gleich klargestellt ist, für welche Inhalte sichdie unterzeichnenden Organisationen künftig einsetzen werden.Die WHO-Standards schlagen zum Beispiel Masturbationals durchgehend zu behandelndes Thema vor, und zwarbereits ab der Altersstufe 0-4 Jahre. Empfängnisverhütungund Verständnis für «akzeptablen Sex» soll ab 6 Jahren thematisiertwerden, «erste sexuelle Erfahrungen» und «Genderorientierung» sind ab 9 Jahren im Programm.Wir rufen alle Kräfte in diesem Land auf, die Umsetzungdieses monströsen Programmes an den Schweizer Kindergärtenund Primarschulen zu verhindern.

Wer ist in dieser «Allianz für Sexualaufklärung»?
Neben vielen kleinen Fachstellen von Sexualpädagogenhaben sich auch Organisationen wie «KinderschutzSchweiz», «Pro Familia Schweiz», «Kinderärzte Schweiz»,«Schweizerischer Fachverband der Mütter- und Väterberatung», «Schweizerischer Verband der Mütterberaterinnen», «Schweizerischer Hebammenverband», «ProJuventute», «Dachverband Lehrer und LehrerinnenSchweiz», dieser Allianz angeschlossen. Aus Sicht kritischerEltern und Fachexperten aus dem Erziehungs- und«den Zielen des Aktionsprogramms der UNO-Konferenz vonKairo 1994, International Conference on Population and Development(ICPD), und den darin formulierten Grundsätzender sexuellen und reproduktiven Gesundheit». Weiter verpflichtetsich die Stiftung der IPPF-Charta vom November1995 und dem «Grundrecht auf sexuelle und reproduktiveGesundheit». Der Begriff «Sexuelle und reproduktiveGesundheit» ist in einem Aktionsprogramm des ICPD definiertund beruht auf einer Definition der Weltgesundheitsorganisation(WHO). Das WHO-Regionalbüro für Europa istauch Verfasser der äusserst umstrittenen «Standards für dieSexualaufklärung in Europa»1. Diese Standards propagierendas Grundrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit abfrühstem Kindesalter und werden vom BAG immer wieder als«internationale wissenschaftliche Referenz» zitiert.Die Stiftung SGS verfolgt den Zweck, für ein «Grundrechtauf sexuelle und reproduktive Gesundheit einzustehen undes zu fördern, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in öffentlichenund privaten Institutionen und in politischen Behördenauf allen Ebenen». Diese Bestrebungen müssen gemässeigenen Angaben allumfassend sein: also nicht nur national,sondern auch international sollen die sexuellen RechteTherapeutenbereich ist diese Entwicklung äusserst beunruhigendund disqualifiziert diese Organisationen.

Wer ist Sexuelle Gesundheit Schweiz?
Es handelt sich um eine «gemeinnützigeStiftung» nach schweizerischemRecht mit Sitz in Lausanne. Sie ist dasSchweizer Mitglied der InternationalPlanned Parenthood Federation(IPPF), einem internationalen Lobby-Netzwerk mit zahlreichen Abtreibungsklinikenund zur Förderungder Sexualerziehung. Finanziell undpersonell besteht eine enge Verflechtungmit dem Bundesamt für Gesundheit(BAG) und der AIDS-Hilfe Schweiz. Allein in denJahren 2013 und 2014 subventionierte das BAG diese Stiftungmit 2,7 Millionen Franken! Ihre beiden Geschäftsstellen, welchefür die operative Umsetzung zuständig sind, befindensich in Lausanne und Bern.Schauen wir uns doch mal die Grundsätze (Art. 2) in denStatuten etwas näher an: Darin verpflichtet sich die Stiftung «den Zielen des Aktionsprogramms der UNO-Konferenz vonKairo 1994, International Conference on Population and Development(ICPD), und den darin formulierten Grundsätzender sexuellen und reproduktiven Gesundheit». Weiter verpflichtetsich die Stiftung der IPPF-Charta vom November1995 und dem «Grundrecht auf sexuelle und reproduktiveGesundheit». Der Begriff «Sexuelle und reproduktiveGesundheit» ist in einem Aktionsprogramm des ICPD definiertund beruht auf einer Definition der Weltgesundheitsorganisation(WHO). Das WHO-Regionalbüro für Europa istauch Verfasser der äusserst umstrittenen «Standards für dieSexualaufklärung in Europa»1. Diese Standards propagierendas Grundrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit abfrühstem Kindesalter und werden vom BAG immer wieder als«internationale wissenschaftliche Referenz» zitiert.Die Stiftung SGS verfolgt den Zweck, für ein «Grundrechtauf sexuelle und reproduktive Gesundheit einzustehen undes zu fördern, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in öffentlichenund privaten Institutionen und in politischen Behördenauf allen Ebenen». Diese Bestrebungen müssen gemässeigenen Angaben allumfassend sein: also nicht nur national,sondern auch international sollen die sexuellen Rechte propagiert und durchgesetzt werden und zwar in jedemBereich: «politisch, fachlich, sozial und strukturell». AufgeführtePartnerorganisationen sind: IPPF, EuroNGOs2, UnitedNations Population Fund (UNFPA) und die European ParliamentaryForum on Population and Development (EPF).Diese internationalen und weltweit vernetzten Organisationenhaben schon vor Jahren den Grundstein gelegt für denzukünftigen «Aufklärungsunterricht» an Schweizer Kindergärtenund Primarschulen. Sexuelle Gesundheit Schweiz istauserkoren, mit Steuergeldmillionen des BAG die Umsetzungdieser Grundsätze in der ganzen Schweiz voranzutreibenund umzusetzen.

Peter Föhn setzt sich zurzeit für die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ein. Bereits jetzt sagt er: «Ziel erreicht!»

OLIVER BOSSE

Ein Initiativkomitee rund um den Schwyzer Ständerat Peter Föhn hat vor einiger Zeit die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert. Sie fordert unter anderem, dass Sexualkunde erst ab dem vollendeten neunten Altersjahr unterrichtet werden darf und auch danach für eine gewisse Zeit freiwillig bleibt. Bei der Vorbesprechung im Parlament hatte die Initiative bisher allerdings einen schweren Stand. Sowohl im National- als auch im Ständerat sprach man sich deutlich dagegen aus.

Föhn will Rückzug der Initiative
Für Föhn kein Grund sich aufzuregen, im Gegenteil. Der Ständerat spricht von einem Erfolg: «Was den Kanton Schwyz und die ganze Innerschweiz betrifft, haben wir unser Ziel bereits erreicht», erklärt er. Bevor man die Initiative lanciert habe, seien nämlich auch im Kanton Schwyz Bestrebungen im Gang gewesen, schon früher als heute mit Sexualkunde zu beginnen. «Ich habe das inoffiziell erfahren», sagt Föhn. Dank der Initiative sei man dann aber – gerade im Hinblick auf den Lehrplan 21 – nochmals über die Bücher gegangen und habe einige Anpassungen vorgenommen. «Sonst würde der Sexualkundeunterricht auch im Kanton Schwyz künftig anders aussehen», ist Föhn überzeugt. Nun will er sich sogar dafür einsetzen, dass die Initiative zurückgezogen wird. «Bald steht die nächste Sitzung an», verrät Föhn. Ob die Initiative tatsächlich zurückgezogen wird, hängt nun unter anderem davon ab, ob sie auch in den anderen Kantonen schon den vom Komitee gewünschten Effekt erzielt hat. Denn solange die Initiative nicht angenommen wird, kann nach wie vor jeder Kanton selbst entscheiden, wie er das Thema Sexualkunde angeht.
Allen Anfang nahm diese Geschichte im Kanton Basel-Stadt. Dort wurde vor einigen Jahren ein sogenannter Sexkoffer mit Unterrichtsmaterialien für die Sexualkunde eingeführt. Beim Amt für Volksschulen und Sport des Kantons Schwyz kann man die Hysterie in Sachen Sexualkunde nicht nachvollziehen. «Im Kindergarten sowie zu Beginn der Primarschule werden im Kanton Schwyz keine sexualkundlichen Themen behandelt», sagt Reto Stadler, Leiter Schulentwicklung und -betrieb. Und er betont: «Daran wird sich auch im Hinblick auf den Lehrplan 21 nichts ändern.» Sowieso ist im Lehrplan gar nicht festgelegt, wie viele Lektionen und ob überhaupt Lektionen für Sexualkunde in Anspruch genommen werden. Das liegt im Ermessen des Lehrers.

Die Bildungskommission des Ständerats lehnt die Initiative zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten
und Primarschule ohne Gegenstimme ab. Ausschlaggebend bei dem Entscheid war die problematische
Umsetzung und die Autonomie der Kantone im Bildungsbereich.

Ausserdem stellt Sexualkundeunterricht, der an den Volksschulen erteilt wird, nach Ansicht der Kommission
einen wirksamen Schutz vor sexuellen Übergriffen, Teenagerschwangerschaften und sexuellen Krankheiten
dar, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag heisst.

Der Nationalrat hatte die Initiative im März mit grosser Mehrheit zur Ablehnung empfohlen. Diese verlangt,
dass Sexualkunde in der Schule erst ab dem neunten Altersjahr unterrichtet werden darf. Unterricht zur
Prävention von Kindsmissbrauch wäre aber schon ab dem Kindergarten möglich. Danach soll der
Sexualkundeunterricht bis zum vollendeten zwölften Altersjahr freiwillig sein.

Auslöser für die von rechtskonservativen Kreisen lancierten Initiative war der sogenannte « Sex-Koffer », der in
baselstädtischen Schulen zum Einsatz gekommen war. Er enthielt Material für den Sexualkundeunterricht,
was eine erregte Debatte über das Thema auslöste.

01.05.2015 – sda Die Nachrichtenquelle

Aus dem St. Galler Tagblatt vom 16.4.2015

Die Informationen in dieser Zeitung vom 3.und 5. März dieses Jahres zum Sexualkundeunterricht an den Schulen sind oberflächlich. Die Notwendigkeit des Sexualkundeunterrichts ist zu bejahen, aber über das Entscheidende – die Art und Weise der Ausführung – wird kein Wort verloren. Dabei sind Fakten vorhanden:
Im Folgenden einige Ausschnitte aus dem Methodenbuch «Sexualpädagogik der Vielfalt», 2. Auflage 2012, das in Basel bereits angewendet wird:
Seite 75: Der neue Puff für alle: Die Schüler setzen sich mit Sexualitäten und deren Lusterfüllung auseinander […] Berücksichtigung vielfältiger Lebens- und Liebesweisen […].
Seite 99: Warum werden Menschen heterosexuell?
Seite 122: Voll Porno […] die bisherigen Erfahrungen der Teilnehmenden mit der Pornographie sind zu berücksichtigen. […]. Gespräch über den eigenen Pornokonsum […].
Meine Bemerkungen dazu: In der Schule sollen Kinder aufgeklärt werden, aber mit Respekt vor der Persönlichkeit des Kindes und seiner Intimsphäre. Aufklärung heisst beispielsweise, den Schülerinnen und Schülern die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zum Pornokonsum mitzuteilen. Die eigentlichen Motive sind Frust und Langeweile im Alltag, dem man entfliehen möchte.
Die Jugendlichen kennen Pornos, aber detailliert darüber zu diskutieren verletzt ihre Intimsphäre und macht den Konsum zur Normalität. Als Argument wird oft genannt, dass die Schüler über ihr Handy sowieso Pornos sehen können. Aber gerade deshalb ist es wichtig, die dahinterliegenden Motive aufzuarbeiten, anstatt sich auf die gleiche Ebene zu begeben. Denn dann findet Sexualisierung und nicht Aufklärung statt.
Ebenso wenig hilft diese Art des Unterrichts dem Kind, zu unangenehmen Berührungen «Nein» zu sagen. Dazu ist der Schüler viel eher in der Lage, wenn ihm auch in der Schule Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht wird – wenn er Selbstvertrauen entwickelt hat und sich traut, eine eigene Meinung zu vertreten.

Gisbert Otto
Waldeggstrasse 24, 9500 Wil

Statt «Porno» als Schulfach einzuführen – ein Thema das die Schüler im Übrigen bereits aus dem Effeff kennen -, würde man besser die Schwerpunkte mehr auf Staatskunde legen. Die Jungen dazu animieren, sich mehr politisch zu interessieren. Wie funktioniert das Stimm- und Wahlwesen? Warum gibt es immer wieder Kriege? Wie fülle ich eine Steuererldärung aus? Und so weiter. Es gibt sicher eine lange Liste von sehr interessanten Wissensgebieten, die mehr bringen, als den Jungen beibringen zu wollen, wie man den Geschlechtsverkehr vollzieht! Wie gesagt, das wissen die ohne das Zutun der Schulen.

CIPRIANO BERTOLI, MUTTENZ

Basellandschaftliche Zeitung, 25.03.2015

Der Sexualkundeunterricht in der Schule als Ergänzung zur Aufklärung durch die Eltern ist unbestritten und wichtig: Sexuellen übergriffen, ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten muss präventiv durch Aufklärung entgegengewirkt werden. Aber die «Sexualisierung unserer Gesellschaft» hat in Kindergärten nichts zu suchen! Ein Kind soll frei von jeglichem Drang, sich mit der Sexualität auseinandersetzen zu müssen – ohne dass es von sich aus dafür bereit ist – aufwachsen dürfen. Ist eine Neugier da, soll darauf eingegangen werden, sowohl von Eltern als auch von Lehrerinnen und Lehrern. Aber kein Kind, welches noch nicht bereit dafür ist, darf dazu gezwungen werden. Aufklärung ist wichtig und kann vor sexuellen Übergriffen schützen. Doch Missbrauchsprävention ist keinesfalls mit sexueller Aufklärung gleichzusetzen. Ein Kind braucht kein detailliertes Bild eines Geschlechtsteils um zu wissen, dass Fremde es nicht an Intim- zonen berühren dürfen. Im übrigen werden sexuelle Übergriffe nicht nur von Erwachsenen verübt. Auch unter Kindern und jugendlichen kommen diese vor und können gravierende Schäden in der Psyche eines Kindes anrichten. Lässt man Kinder im Kindergarten mit Plüschpenissen und Plüschvaginal spielen, wird nichts anderes erreicht, als dass solche Vorfälle sogar provoziert werden. Mein Sohn soll im Kindergarten mit Autos spielen und Bilder von Regenbögen malen, und sich keine Gedanken über Geschlechtsverkehr machen müssen!

Elias Meier,
Präsident JCVP Sursee,
JCVP Kantonsratskandidat
Nottwil
Anzeiger Michelsamt, 19.03.2015

«Sexualkunde: Ab welchem Alter ist sie sinnvoll?», Ausgabe vom 3. März

Der Sexualkundeunterricht in der Schule als Ergänzung zur Aufklärung durch die Eltern ist unbestritten und wichtig: Sexuellen Übergriffen, ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten muss präventiv durch Aufklärung entgegengewirkt werden. Aber die Sexualisierung unserer Gesellschaft hat in Kindergärten nichts zu suchen.

Ein Kind soll frei von jeglichem Drang, sich mit der Sexualität auseinandersetzen zu müssen – wenn es noch nicht von sich aus dafür bereit ist – aufwachsen dürfen. Ist eine Neugier da, soll darauf eingegangen werden, sowohl von Eltern als auch von Lehrerinnen und Lehrern. Aber kein Kind, welches noch nicht bereit dafür ist, darf dazu gezwun- gen werden. Aufklärung ist wichtig und kann vor sexuellen Übergriffen schützen. Doch Missbrauchsprävention ist keinesfalls mit sexueller Aufklärung gleichzusetzen. Ein Kind braucht kein detailliertes Bild eines Geschlechtsteils, um zu wissen, dass Fremde es nicht an Intimzonen berühren dürfen.

Im Übrigen werden sexuelle Übergriffe nicht nur von Erwachsenen verübt. Auch unter Kindern und Jugendlichen kommen diese vor und können gravie- rende Schäden an der Psyche eines Kindes anrichten. Lässt man Kinder im Kindergarten mit Plüschpenissen und Plüschvaginen spielen, wird nichts anderes erreicht, als dass solche Vorfälle sogar provoziert werden. Mein Sohn soll im Kindergarten mit Autos spielen und Bilder von Regenbögen malen und sich keine Gedanken über Geschlechtsverkehr machen müssen.

ELIAS MEIER, KANTONSRATSKANDIDAT JCVP, NOTTVVIL
Neue Luzerner Zeitung

Aus der Surseer Woche vom 12.3.15

Der Sexualkundeunterricht in der Schule als Ergänzung zur Aufklärung durch die Eltern ist unbestritten und wichtig: Sexuellen Übergriffen, ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten muss präventiv durch Aufklärung entgegengewirkt werden. Aber die « Sexualisierung unserer Gesellschaft» hat in Kindergärten nichts zu suchen! Ein Kind soll frei von jeglichem Drang, sich mit der Sexualität auseinandersetzen zu müssen – ohne dass es von sich aus dafür bereit ist – aufwachsen dürfen. Ist eine Neugier da, soll darauf eingegangen werden, sowohl von Eltern als auch von Lehrerinnen und Lehrern. Aber kein Kind, das noch nicht bereit dafür ist, darf dazu gezwungen werden. Aufklärung ist wichtig und kann vor sexuellen Übergriffen schützen. Doch Missbrauchsprävention ist keinesfalls mit sexueller Aufklärung gleichzusetzen. Ein Kind braucht kein detailliertes Bild eines Geschlechtsteils, um zu wissen, dass Fremde es nicht an Intimzonen berühren dürfen. Im Übrigen werden sexuelle Übergriffe nicht nur von Erwachsenen verübt. Auch unter Kindern und Jugendlichen kommen diese vor und können gravierende Schäden in der Psyche eines Kindes anrichten. Lässt man Kinder im Kindergarten mit Plüschpenissen und Plüschvaginas spielen, wird nichts anderes erreicht, als dass solche Vorfälle sogar provoziert werden. Mein Sohn soll im Kindergarten mit Autos spielen und Bilder von Regenbögen malen und sich keine Gedanken über Geschlechtsverkehr machen müssen!

ELIAS MEIER, NOTTWIL

Die Debatte vom 4. März 2015 im Nationalrat hat eines deutlich gezeigt: Es gibt starke und überzeu- gende Voten für die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», die Ende 2013 mit 110‘000 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist. In den Medien wurde die «Schutzinitiative» bereits im Vorfeld der Debatte engagiert diskutiert. Im Ratsplenum lieferten sich Pro und Kontra heftige Wortgefechte. Das Endergebnis von 36 Ja zu 134 Nein bei 12 Enthaltungen ist weni- ger ein Zeichen der verstandesmässigen Überzeugung der Parlamentarier, sondern des strammen Fraktionszwanges, der offenbar in allen Parteien ausser der SVP-Fraktion vorherrschte. Die Ausmar- chung an der Urne wird allerdings ohne Fraktionszwang erfolgen.

Bereits im Vorfeld der Debatte gab es zahlreiche Medienkommentare. Besonders hervorgehoben zu werden verdient das Interview im «Tages-Anzeiger» vom 4.3.2015 mit dem Kinderpsychotherapeuten Allan Guggenbühl. Dieser zweifelte am Nutzen der frühen schulischen Aufklärung. Zudem drohe bei der Prävention ein «Overkill». Er betonte: «Die Vorstellung, dass Kinder ihre Einstellung zur Sexualität dank schulischer Aufklärung markant verändern, ist naiv.» Weshalb also nicht gleich auf das mässigen- de sexualpädagogische Konzept der Volksinitiative einschwenken? Darauf gab es leider keine Antwort.

Starke Voten zugunsten der Schutzinitiative

Insgesamt zehn Rednerinnen und Redner präsentierten eine breite Palette von eindrücklichen Argu- menten zugunsten der Volksinitiative. Sebastian Frehner (SVP/BS), Co-Präsident des Initiativkomitees, brachte die Volksinitiative auf den Punkt: «Sexualkundeunterricht hat im Kindergarten nichts verlo- ren!». Jean-Pierre Grin aus der Waadt erklärte dem Plenum auf eindrückliche Weise, weshalb die Volksinitiative keineswegs in die kantonale Schulhoheit eingreift. Grundrechte schränkten die Bil- dungshoheit nicht ein.

Die Gegner der Volksinitiative liessen eins ums andere Mal erkennen, dass sie das Hauptanliegen der Initiative – nämlich den Schutz von 4–8-jährigen Kindern vor schamverletzendem Sexualkundeunter- richt – nicht verstanden hatten. Allen voran Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der die Initiative zur Ablehnung empfahl, weil sie Kinder und Jugendliche nicht vor sexueller Gewalt, sexuell übertrag- baren Krankheiten und unerwünschten Schwangerschaften schützen würde. Ob er sich da nicht im Alter der Kinder tüchtig verschätzte?

Belustigend war die Mitteilung von Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) an das Ratsplenum, Kommissions- sprecherin Galladé habe beim Erziehungsdepartement Basel-Stadt eine Sexbox angefordert und keine erhalten mit der Begründung, diese sei nicht für ein solches Zielpublikum bestimmt! Ob die Basler wohl immer noch etwas zu verbergen haben?

Mehrere Gegnerinnen und Gegner der Volksinitiative zollten in einem Punkt Respekt: Sie habe schon viel erreicht: Sie habe die da und dort vorkommenden Missstände bezüglich Sexualkundeunterricht aufgezeigt, den Lehrplan 21 zurückgestutzt, den Basler Sexualkundeunterricht entschärft und dazu beigetragen, dass das Luzerner «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule» geschlossen wurde. Sie schlossen daraus, dass die Volksinitiative nun zurückgezogen werden könne. Sie habe schon alles erreicht, was sie erreichen wollte. Weit gefehlt, argumentierte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH), solange das
BAG in seiner Strategieplanung die Einführung von obligatorischem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten vorsehe.

Argumentativ zu weit aus dem Fenster lehnt sich Yvonne Gilli (SP/SG), wenn sie meint: «Es gibt sexuel- le Grundrechte, die zu schützen unser aller Aufgabe ist», und damit die Forderung nach obligatori- schem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten verknüpft. Genau diese Grundrechte gibt es weder im geschriebenen noch im ungeschriebenen Bundesverfassungsrecht. Es ist vielmehr Ausdruck der «Déformation professionnelle» einer Nationalrätin, die gleichzeitig Präsidentin der Interessengruppe «Sexuelle Gesundheit Schweiz» ist. Oder hat sie Prävention als Marktlücke entdeckt und will sie zu einem Geschäftsmodell entwickeln? (vgl. dazu Aussage von Allan Guggenbühl im Tages-Anzeiger).

Hände weg von unseren Kindern!

«Präventionsunterricht im Kindergarten ohne sexuelle Inhalte schütze nicht vor Kindsmissbrauch», meinten einige Gegner der Initiative, so zum Beispiel Bea Heim (SP/SO). Dadurch spiele die Initiative Pädophilen in die Hände. «Falsch!», sagten die Befürworter und verwiesen auf Fachleute, u.a. Prof. Remo Largo. Auch Allan Guggenbühl meinte im Interview: «Wenn Kinder direkt angesprochen werden, reagieren sie mit Scham». Das bestätigt auch die bekannte deutsche Traumatherapeutin und Diplom- Psychologin Tabea Freitag aus Hannover: «Wenn ein Lehrplan genau definierte Ziele für Sexualkunde- unterricht ab Kindergarten (ab 4 J.) vorgibt, dann ist die Gefahr gross, dass die Lehrperson mit ihrer Antwort deutlich über die Frage des Kindes hinausgeht. Viele Kinder können die Antwort nicht mehr einordnen und bleiben verwirrt zurück. Schamgefühle und Grenzen der Kinder werden verletzt und begünstigen dadurch letztlich sexuellen Missbrauch.»

SVP-Nationalrätin und Mitinitiantin Andrea Geissbühler findet, bei der Sexualkunde sollte alles bleiben, wie es ist.

Was ist das konkrete Ziel, das Sie mit der Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» anstreben?
Andrea Geissbühler: Wir wollen verhindern, dass im Vorschulalter eine obligatorische Frühsexualisierung stattfindet, wie das in Basel seit 2011 getestet wird. Es ist die erklärte Absicht aller Fachleute, dieses Konzept landesweit umzusetzen. Das wollen wir nicht. Sexualität ist für Kinder im Kindergarten und in der Primarschule kein Thema und Sache der Eltern. Wird den Kindern bei diesem sensiblen Thema etwas aufgezwungen, nimmt ihr natürliches Schamgefühl Schaden, was verheerend ist. Zudem wäre das Ganze enorm teuer, da es ja unbedingt studierte Sexualpädagogen sein müssen, die den Unterricht erteilen. Dieses Geld können wir uns sparen.
Das heisst, mit dem Sexualkundeunterricht, wie er heute überall ausser in Basel betrieben wird, haben Sie keine Probleme.
Ja. Man soll einfach so weitermachen wie bisher. Sexualkunde ab zwölf Jahren ist offenbar wirklich notwendig, weil sich viele Eltern nicht die Zeit nehmen, mit ihren Kindern über diese Themen zu sprechen.
Warum sind Sie so sicher, dass geplant ist, das Basler Konzept schweizweit einzuführen?
Wir haben in der Kommission viele Experten angehört – und mit einer einzigen Ausnahme hat sich niemand vom Basler Konzept distanziert. Alle fanden, man müsse mit der Sexualkunde unbedingt bereits im Kindergarten anfangen. Darin waren sich das Bundesamt für Gesundheit und alle angehörten Kinder- und Jugendorganisationen einig.
Aber die entscheiden nicht, was an der Schule unterrichtet wird. Das tun die Kantone. Und die sagen, es werde keine Sexualerziehung im Kindergarten geben.
Die Kantone wurden nicht angehört. Es ist unklar, ob andere Kantone das Basler Konzept übernehmen wollen. Wenn sich die Experten in Verwaltung, Fachverbänden und Jugendorganisationen verbünden und dieses Projekt durchdrücken, dann kommt diese Frühsexualisierung. Deshalb ist unsere Initiative so wichtig. Wir müssen diese Entwicklung jetzt stoppen.
Laut dem Bundesrat würde Ihre Initiative grosse Teile des heutigen Sexualkundeunterrichts, an dem auch Sie sich nicht stören, verhindern. Ist die Initiative strenger, als Sie meinen?
Nein. Wer sie richtig liest, merkt, dass wir den Status quo erhalten wollen. Im Kindergarten ist Prävention- weiterhin möglich. Es ist wichtig, den Kindern zu sagen, dass sie nicht mit fremden Leuten mitgehen dürfen oder dass sie Nein sagen sollen, wenn ihnen eine Berührung unangenehm ist. Mehr ist nicht nötig. Man muss keine Geschlechtsteile benennen und berühren, um die Kinder zu sensibilisieren.

Interview: fab

Berner Zeitung vom 4. März 2015.